
Kosten der Behanldung
Kosten
werden im Stundensatz von 144 Franken verrechnet und fallen für Konsultationen, Telefonate und die Fallbearbeitung an. Alle Aufwände werden im Fünfminuten-Takt verrechnet.
Ich werde von den meisten Schweizer Krankenkassen durch die Zusatzversicherung (Komplementärzusatz) anerkannt. Es gibt aber bei den Entschädigungen grosse Unterschiede. Damit Sie wissen, wie Ihre Zusatzversicherung meine Leistungen abrechnet und es nicht zu Überraschungen kommt, empfehle ich Ihnen, dies vor der ersten Konsultation mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
